Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Einbeziehung der AGB

Die folgenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle mit der Tennisschule im OTeV geschlossenen Verträge. Nebenabreden oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.


Vertragsabschluss
Die Abgabe der Anmeldung bzw. Online-Buchung eines Kurses stellt zunächst nur ein Angebot an unsere Tennisschule zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Der Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn wir das Angebot durch eine schriftliche Teilnahmezusage bestätigen. Unsere Tennisschule ist in der Annahme der Angebote frei.


Preise und Leistungsumfang
Der genaue Preis und Leistungsumfang ergibt sich aus der hier auf unserer Website veröffentlichten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Kurs- bzw. Trainingsangebots. Alle Endpreise beinhalten die Trainer-Honorare, Platzmiete, Material- und Ballkosten, Planungs- und Organisationsaufwand sowie die aktuell gültige Umsatzsteuer.


Anmeldung / Trainingsteilnahme
Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt elektronisch mittels Buchungs- bzw. Anmeldeformular hier auf unserer Website. Für jeden Teilnehmer ist eine eigene Anmeldung auszufüllen. Darin erkennt der Anmeldende unsere allgemeinen Geschäfts- (AGB) und Teilnahmebedingungen an.
Die Kursplätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Ein Anspruch auf Kursteilnahme besteht nicht. Sind alle Kursplätze bereits belegt, wird der Kunde darüber umgehend informiert. Auch nach Kursbeginn ist ggf. ein Einstieg in das Training möglich, allerdings nur dann, wenn die max. Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist und der leitende Trainer dies auch befürwortet.


Trainingsanlage / Trainingsplätze
Unser Trainingsbetrieb findet auf den gemieteten Freiluft- und Hallenplätzen statt. Dabei gilt die Benutzungsordnung der jeweiligen Sportanlage für alle Trainingsteilnehmer. Bei Regen oder Unbespielbarkeit der Freiluftplätze findet das Training grundsätzlich zur regulären Zeit in der Tennishalle statt. Entsprechendes Schuhwerk ist daher mitzubringen. Ausnahmen behält sich die Tennisschule vor.
Außer den Trainingsteilnehmern - auch beim Kindertraining - dürfen keine weiteren Personen den Trainingsplatz betreten bzw. sich dort aufhalten.


Zahlungsbedingungen
Jede Kursanmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühren. Diese sind in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Kursangebots angegeben. Die Teilnahmegebühr wird mit der Teilnahmezusage fällig und sodann in Rechnung gestellt. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist vom Kunden innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.


Kursausfall / Planungsänderungen
Alle Kurse erfordern eine Mindestteilnehmerzahl. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen oder aber umzuplanen. In diesem Fall entscheidet der Teilnehmer und teilt uns mit, ob eine Umbuchung in ein anderes Kursangebot oder der kostenfreie Rücktritt erfolgen soll. Dies gilt auch, wenn es aus organisatorischen Gründen notwendig wird, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen.


Ausgefallene Trainingsstunden / Nachholtermine
Wir sind stets bemüht, Trainingsabsagen zu vermeiden und kurzfristige Ausfälle durch Vertretung zu verhindern, um den Trainingsbetrieb im Interesse der Teilnehmer zu gewährleisten. Sollte eine Trainingseinheit doch abgesagt werden, wird dafür ein Nachholtermin angeboten. Dieser wird mit den Teilnehmern abgestimmt und kann auch am Wochenende oder in den Ferien stattfinden. Sollte es trotz intensiver Bemühungen nicht gelingen, noch offene Trainingsstunden nachzuholen, wird entweder eine Gutschrift erstellt oder der Teilbetrag zurückerstattet. Bei Trainingsausfall durch höhere Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. Lockdown) besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Nachholung des Trainings.


Rücktritt / Stornierung durch den Teilnehmer
Kursanmeldungen können bis zum Meldeschluss kostenfrei storniert werden. Absagen und Rücktritte müssen hierfür immer schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Erfolgt der Rücktritt nach dem Meldeschluss, aber noch vor dem Kursbeginn, werden dem Teilnehmer 50% der Kursgebühr berechnet. Bei Nichtantritt oder erfolgt der Rücktritt erst nach dem Kursbeginn, so bleibt der Teilnehmer zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.
Die vorstehenden Stornierungsbedingungen gelten auch bei (kurzfristiger) Erkrankung des Kursteilnehmers.


Rückzahlung / Minderung der Teilnahmegebühr
Eine (anteilige) Rückzahlung oder Minderung der Kursgebühr kann nur dann erfolgen, wenn die Kursteilnahme aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr möglich ist. Dies ist durch ein ärztliches Attest zu belegen. Kann der Kursteilnehmer lediglich an einzelnen Trainingseinheiten nicht teilnehmen, so kann hierfür keine Rückzahlung bzw. Minderung der Kursgebühr erfolgen.


Versäumte Trainingseinheiten durch den Teilnehmer
Im Rahmen des Gruppentrainings verpasste Trainingseinheiten - gleich aus welchem Grund - können nicht nachgeholt werden und geben keinen Anspruch auf Rückerstattung. Ausnahme: Findet ein Kurs derselben Art an einem anderen Wochentag statt, kann ggf. bei genügend freien Plätzen die verpasste Trainingseinheit während der Kurslaufzeit nachgeholt werden. Dies erfolgt stets in Absprache mit dem verantwortlichen Kursleiter.
Sonderfall Einzeltraining: Falls eine Trainingseinheit spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird, muss der Kunde dafür keine Trainingsgebühr entrichten. Anderenfalls trägt er die Kosten zu 100%. Der Kunde kann nach vorheriger Rücksprache einen Ersatzspieler schicken.


Aufsicht von Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und den Trainingsplatz. Außerhalb der Trainingszeiten wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Aus diesem Grund haben Eltern/Erziehungsberechtigte dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Training nahtlos gewährleistet ist. Dies gilt ebenso bei vorzeitigem Abbruch des Trainings aufgrund besonderer Umstände (Verletzungen, wetterbedingter Abbruch, Ausschluss vom Training usw.).
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte unterrichten ihre Kinder, dass sie das Trainingsgelände nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers stets Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind während der Trainingszeit den Trainingsbereich eigenmächtig und ohne Abmeldung verlässt.


Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung, abrufbar hier auf unserer Website. Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmer, dass er die Datenschutzerklärung und die darin beschriebene Bearbeitung seiner Personendaten zur Kenntnis genommen hat. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Kurs- und Zahlungsabwicklung verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind Übermittlungen, die im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung oder für Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich sind. Die von uns erhobenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung seines Namens innerhalb eines Teilnehmerverzeichnisses einverstanden. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per Email widerrufen werden.


Haftungsausschluss / Versicherung
Die Teilnahme an unseren Kursen, Veranstaltungen und sonstigen Trainingsangeboten erfolgt auf eigene Gefahr. Haftung für Schäden in diesem Zusammenhang beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Das Benutzen unserer Trainingsanlagen erfolgt ebenso auf eigene Gefahr. Für Garderobe und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für Ihre Kinder.
Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Kenntnis vom Schadenseintritt und beträgt dann eine Woche. Binnen dieser Wochenfrist sind Schadenstag, Schadenshergang und voraussichtlicher Schaden durch den Geschädigten schriftlich zu melden. Nach Ablauf der Frist sind wir nicht mehr verpflichtet, für einen Schaden aufzukommen.


Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am zweiten auf den der Trainingseinheit folgenden Tag schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. Die Tennisschule übernimmt keine Garantie für das Erreichen der angestrebten Lehrziele eines Kurses bzw. einer Trainingsmaßnahme.


Widerrufsrecht bei Anmeldung übers Internet
Folgende Erklärung erfolgt in Übereinstimmung mit unserer Widerrufsbelehrung, abrufbar hier auf unserer Website. Mit der Anmeldung übers Internet steht dem Kunden das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Danach wird die Willenserklärung zur Kursteilnahme erst wirksam, wenn sie nicht binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich widerrufen wird. Der Lauf der Frist beginnt mit Absenden des Anmeldeformulars. Hat der Teilnehmer bereits das Training absolviert, auch nur stundenweise, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt.


Schlussbestimmungen
Wir behalten uns vor, unsere Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teils unwirksam, undurchsetzbar oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Teile solcher Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, welches dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.




ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUM SAISONTRAINING

Unser Leistungsangebot umfasst neben Kursen und Camps auch noch das sog. Saisontraining. Dazu zählt: KIDSCLUB*, JUNIOR CLUB* sowie das ganzjährige Jugend- und Leistungstraining im OTeV.


Anmeldung zum Saisontraining
Die Anfrage / Anmeldung zum Saisontraining ist jederzeit möglich, obgleich wir eine Aufnahme zum Saisonbeginn anstreben. Der Saisonvertrag kommt erst zu Stande, wenn wir die schriftliche Zusage erteilen. Unsere Tennisschule ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei.
Der Saisonvertrag gilt für eine Spielsaison und verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, wenn nicht fristgemäß gekündigt wird. Die Freiluftsaison startet am 01.05. und endet am 30.09. eines Jahres, die Hallensaison findet dann vom 01.10. bis zum 30.04. des darauffolgenden Jahres statt.


Trainingsgruppen
Das Saisontraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppengrößen zwischen 3 und max. 6 Personen durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei eigens dafür konzipierten Trainingsformen gebildet, wie z.B. Ballschule oder Athletiktraining. Die Gruppen werden von uns nach praktischen Notwendigkeiten zusammengesetzt, insbesondere nach Alter und Spielstärke. Außerdem versuchen wir dabei, den Kundenwünschen nach Möglichkeit zu entsprechen.
Für die Zusammensetzung der einzelnen Gruppen und Zuteilung der Trainer bleibt die Tennisschule frei.

Ein Anspruch auf (fortwährende) Trainingsteilnahme besteht nicht. Unsere Trainingspläne werden regelmäßig zum Saisonbeginn überprüft und ggf. angepasst. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Änderungen oder Absagen jederzeit vorzunehmen. 


Trainingszeiten
Eine Trainingseinheit beträgt, je nach Trainingsangebot und Zielsetzung, zwischen 45 und 90 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch der Gruppenwechsel sowie die erforderliche Platzpflege. Das Training findet dabei in der Regel 1x wöchentlich zur gleichen Trainingszeit statt. Während der Schulferien findet kein reguläres Saisontraining statt. Ebenso an Feier- und Brückentagen. Alternativ bieten wir in der Ferienzeit Tenniscamps an.


Trainingsentgelt / Zahlungsmodalitäten
Aus organisatorischen Gründen können wir Anmeldungen zum Saisontraining nur zusammen mit einer Einwilligung zum SEPA-Lastschriftverfahren berücksichtigen. Sonderabsprachen sind nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen der Schriftform, ziehen jedoch entsprechende Bearbeitungskosten nach sich. Die Trainingsgebühren werden dabei jeweils zum Ende des Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen. Es gelten die in der aktuellen Preisliste angegebenen Monatsbeiträge für das jeweilige Trainingsangebot.

Sollte die Lastschrift durch fehlerhaft mitgeteilte Kontodaten, mangels Deckung oder nach Widerspruch nicht eingelöst werden, werden dem Kunden neben dem fälligen Monatsbeitrag auch die entstandenen Bankgebühren sowie die Bearbeitungspauschale in Höhe von € 12,00 in Rechnung gestellt. 

Die Mitgliedschaft im Verein ist im Preis nicht enthalten, ist aber gleichzeitig Voraussetzung für die Teilnahme am Saisontraining.


Ausschluss vom Training
Wir behalten uns im Einzelfall vor, Trainingsteilnehmer vom Unterricht auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers wiederholt nicht Folge leisten oder das Training nachhaltig stören, wie z.B. ehrverletzende Äußerungen, Belästigung oder vorsätzliche Sachbeschädigung. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. In diesem Fall hat der Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seiner (anteiligen) Trainingsgebühr.

Eltern willigen außerdem hiermit ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall auf dem Trainingsgelände bleiben muss, bis es abgeholt wird.


Vorzeitige Beendigung / Kündigung
Eine ordentliche Kündigung des Saisonvertrages ist nur zum Ende einer Spielsaison am 30.04. und 30.09. des laufenden Jahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. In den gesetzlich geregelten Fällen kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform.



Stand: November 2022